Aktuelles aus dem Teutoburger-Wald-Verband:
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Mitteilung des Deutschen Wanderverbandes: Präsident tritt aus gesundheitlichen Gründen zurück
Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß ist aus gesundheitlichen Gründen als Präsident des Deutschen Wanderverbands (DWV) und als Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Wanderverband Service GmbH zurückgetreten. Bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für Rauchfuß gefunden ist, wird der 1. Vizepräsident des Deutschen Wanderverbands, Werner Mohr, die Aufgaben des DWV-Präsident übernehmen.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Deutschen Wanderverbandes.
Wegesperrungen in Lippe
Die Stadt Schieder-Schwalenberg teilt mit, dass die Fußgängerbrücke über die Emmer bei Nessenberg aufgrund der baulichen Mängel gesperrt ist.
Eine Umleitung ist ausgeschildert (siehe Kartenausschnitt 1). Die Umleitung betrifft die Wanderwege Biesterfeldweg Raute 6 und den Lippischen Pilgerweg. Wann die Instandsetzung der Brücke behoben ist, ist aktuell nicht absehbar.
Wegen Bauarbeiten sind die Wanderwege rund um den Norderteich gesperrt. Insbesondere betrifft die Sperrung den Niedersachsenweg X6. Auch hier ist eine Umleitung ausgeschildert (siehe Kartenausschnitt 2).
Sternwanderung 2024
Aus Anlass des 100-jährigen Bestehens des Heimatvereins Lengerich findet unsere Sternwanderung in diesem Jahr am Sonntag, dem 9. Juni 2024, in Lengerich/Westf. statt. Dazu laden wir herzlich ein.
Die Anmeldung mit Angabe der Tour und der Teilnehmerzahl senden Sie bitte bis zum 30. Mai 2024 an: teutoburgerwaldverband(at)bitel.net.
Hier sind die Unterlagen zum Download:
122. Deutscher Wandertag
Der 122. Deutsche Wandertag findet vom 19. bis 22. September 2024 in der Kurstadt Heilbad Heiligenstadt im Eichsfeld statt.
Die Online-Tourenplanung wird ab Frühjahr 2024 möglich sein.
Urteil zu Unfall auf "Harzer-Hexen-Stieg" rechtskräftig
Der Deutsche Wanderverband (DWV) informiert in seiner Pressemitteilung vom 20.10.2023:
Urteil zu Unfall auf Harzer-Hexen-Stieg rechtskräftig: "Auf eigene Gefahr" - auch auf beworbenen Wanderwegen.
Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils" des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig:
Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland" juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.